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Kosten


Für gesetzlich Versicherte
Ich bin als Vertragsbehandler der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Es gilt die Richtlinie für die Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Kosten werden von der Krankenkasse bei Vorliegen einer Indikation zur Psychotherapie in voller Höhe übernommen.

Bitte melden Sie sich in meinen telefonischen Sprechzeiten dienstags in der Zeit von 12.50 – 14.00 Uhr und mittwochs zwischen 8.30 – 9.00 Uhr an.

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP). Manchmal gibt es Begrenzungen im Leistungsumfang der Versicherungen. Daher rate ich Ihnen, sich bei ihrer Krankenversicherung nach den Bedingungen der Kostenerstattung der Psychotherapie zu erkundigen bzw. dies in Ihren Vertragsunterlagen nachzulesen.

Selbstzahler
Sollten Sie die Psychotherapie selbst zahlen wollen, so schließe ich vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Vertrag mit Ihnen ab, der die Rahmenbedingungen der Psychotherapie festlegt. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP).

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